PROPVION Empfehlungsbonus · Tippgeber-Prämie

Empfehlen.
Bis zu 20 % sichern.

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte, oder jemanden, der eine sucht? Eine Empfehlung könnte sich für Sie lohnen.

Bonn · Köln · Düsseldorf · Wuppertal · Essen
und jeweilige Umgebungen

Empfehlungsbonus

Ihre Empfehlung. Unser Verkauf. Ihr Anteil.

Sie stellen nur den Kontakt her, mit Einverständnis der Person, die Sie empfehlen. Marktpreiseinschätzung, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung übernehmen wir. Kommt der Kaufvertrag über PROPVION zustande, erhalten Sie einen festen Anteil an unserer Courtage.

Ein Statement: Was wir verdienen, teilen wir fair. Ausgezahlt innerhalb von 7 Werktagen, sobald unsere Courtage vollständig eingegangen ist. Auf Wunsch mit Status-Updates bei jedem Schritt.

Verkäufer-Tipp

20 %

unserer Courtage · bis 10.000 €

Beispiel: Haus für 500.000 €

6.000 €*

Käufer-Tipp

10 %

unserer Courtage · bis 5.000 €

Beispiel: Haus für 500.000 €

3.000 €*

* Bei 3,57 % Courtage je Seite. Es gelten die Teilnahmebedingungen.

Ihr Bonus

So berechnet sich Ihr Bonus

Sie erhalten einen festen Prozentsatz der Netto-Courtage, die PROPVION aus dem Verkauf tatsächlich erhält.

Sie kennen einen Verkäufer

20 %

der Netto-Courtage · höchstens 10.000 €

Eigentümer, die ihre Wohnung, ihr Haus, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie verkaufen möchten.

Sie kennen einen Käufer

10 %

der Netto-Courtage · höchstens 5.000 €

Personen, die eine Immobilie suchen und über Ihre Empfehlung eine von PROPVION vermarktete Immobilie kaufen.

Bonus-Rechner

€
100.000 €> 1,2 Mio. €

Ihr Verkäufer-Tipp

6.000 €

20 % unserer Courtage*

* Unverbindliche Beispielrechnung bei üblicher Courtage: 6 % netto, also je 3,57 % inkl. Umsatzsteuer von Käufer und Verkäufer. Maßgeblich ist die Courtage, die PROPVION für die konkrete Immobilie tatsächlich erhält. Ist sie niedriger vereinbart, verringert sich Ihr Bonus entsprechend.

  • Ausgezahlt wird innerhalb von 7 Werktagen, nachdem die Courtage, von allen Parteien, vollständig bei PROPVION eingegangen ist.
  • Verkäufer-Tipp und Käufer-Tipp können beim selben Verkauf zusammenkommen. Jeder wird nach seinem Satz vergütet.
  • Käufer-Tipps zählen, wenn der Kaufinteressent zuvor bei PROPVION noch keine Anfrage gestellt hat. Weder über ein Immobilienportal noch über unsere Website und kein Suchprofil bei uns angelegt hat.
  • Der Bonus gilt für Verkäufe. Vermietungen und Verpachtungen sind nicht Teil des Programms.
  • Ausgenommen sind Neubauten aus Bauträgergeschäften, also Verkäufe durch einen Bauträger oder Projektentwickler. Die Vergütung dafür wird individuell vereinbart. Nehmen Sie dazu einfach über unser Kontaktformular Kontakt auf oder rufen Sie uns an.

Ihre Vorteile

Fair, schnell und transparent

7 Werktage

Schnelle Auszahlung

Sobald unsere Courtage vollständig eingegangen ist, per Überweisung auf Ihr Konto.

WhatsApp

Immer informiert

Auf Wunsch Status-Updates: Termin vereinbart, Auftrag erhalten, Notartermin, Courtage vollständig eingegangen, Bonus überwiesen.

Bis zu 3

Gemeinsam empfehlen

Kam der Kontakt über mehrere Personen zustande, teilen Sie den Bonus zu gleichen Teilen.

12 Monate

Fair geschützt

Kommt innerhalb von 12 Monaten ein Auftrag zustande, zählt Ihr Tipp bis zum Verkauf.

Zwei Wege

Verkäufer und Käufer: beides zählt. Sie kennen jemanden, der verkaufen will? Oder jemanden, der gerade sucht? Beides können Sie empfehlen, auch mehrfach. Jede Empfehlung wird einzeln vergütet.

Jeder kann empfehlen

Wer jemanden kennt, der verkaufen oder kaufen möchte, kann mitmachen, privat oder beruflich.

Aus Ihrem Umfeld

Familie, Freunde, Nachbarn, Vereinskollegen oder Bekannte, die über einen Verkauf nachdenken oder eine Immobilie suchen.

Als Kunde

Sie haben mit uns gekauft oder verkauft und möchten uns weiterempfehlen.

Aus dem Beruf

Zum Beispiel Hausverwaltungen, Handwerksbetriebe, Architekten, Energieberater und Umzugsunternehmen.

Bonn

und Umgebung

Köln

und Umgebung

Düsseldorf

und Umgebung

Wuppertal

und Umgebung

Essen

und Umgebung

Von der Empfehlung zum Bonus

  1. 1

    Einverständnis einholen

    Fragen Sie die Person, die Sie empfehlen möchten, ob PROPVION sich bei ihr melden darf.

  2. 2

    Empfehlung senden

    Über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit Ihrer Tipp-Nummer.

  3. 3

    Prüfung und Rückmeldung

    Wir prüfen, ob der Kontakt neu für uns ist und die Immobilie in unser Portfolio passt. Innerhalb von 2 Werktagen hören Sie von uns.

  4. 4

    Marktpreis und Vermarktung

    Fundierte Marktpreiseinschätzung, starke Vermarktung mit Visual Experience und Smart Selling, Besichtigungen und Verhandlung. Alles aus einer Hand.

  5. 5

    Notartermin

    Der Kaufvertrag wird beurkundet. Ihr Bonus richtet sich nach der Courtage, die wir für diesen Verkauf erhalten.

  6. 6

    Auszahlung

    Innerhalb von 7 Werktagen, sobald die Courtage von allen zahlenden Parteien vollständig eingegangen ist, mit schriftlicher Abrechnung.

Empfehlung einreichen

Ihre Empfehlung in wenigen Minuten

Pflichtfelder sind mit * markiert. Je mehr Sie uns mitteilen, desto gezielter können wir beraten.

Ich empfehle
Ihre Daten
Gemeinsam empfohlen?
Die Immobilie
Der Eigentümer

Bitte mindestens Telefon oder E-Mail angeben.

Teilnahmebedingungen lesen

Teilnahmebedingungen PROPVION Empfehlungsbonus · Stand: 20.10.2026

1. Anbieter

Das Programm wird angeboten von der PROPVION UG (haftungsbeschränkt), Robert-Bosch-Str. 43, 50769 Köln („PROPVION“).

2. Teilnahme

Teilnehmen können volljährige natürliche Personen sowie Unternehmen („Tippgeber“). Die Teilnahme ist kostenlos und begründet keine Pflichten des Tippgebers außer den in Ziffer 10 genannten. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende von PROPVION und für PROPVION tätige freie Makler und Handelsvertreter, die empfohlene Person selbst und deren Ehe- oder Lebenspartner sowie Personen, denen Gesetz, Berufs- oder Standesrecht, ein Amt oder der Arbeitgeber die Annahme einer Vermittlungsprämie untersagen, insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Amtsträger im Zusammenhang mit ihren Dienstaufgaben sowie gesetzliche Betreuer, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker und Insolvenzverwalter hinsichtlich der von ihnen betreuten Immobilie oder Person.

3. Empfehlung

Empfehlungen sind ausschließlich über das Formular auf propvion.de möglich. Empfohlen werden können (a) Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten („Verkäufer-Tipp“), und (b) Personen, die eine Immobilie kaufen möchten („Käufer-Tipp“). Der Tippgeber muss die empfohlene Person persönlich kennen und deren Einverständnis haben, ihre Kontaktdaten an PROPVION weiterzugeben und von PROPVION kontaktiert zu werden. Erfasst werden Verkäufe von Immobilien in Bonn, Köln, Düsseldorf, Wuppertal und Essen sowie jeweils deren Umgebung, insbesondere in den angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten (z. B. Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Euskirchen). Der Tippgeber bestätigt das Einverständnis bei der Meldung; PROPVION dokumentiert diese Angabe und lässt sich das Einverständnis beim ersten Kontakt von der empfohlenen Person bestätigen. PROPVION bestätigt den Eingang der Empfehlung mit Tipp-Nummer, Datum und Uhrzeit.

4. Höhe des Bonus

Der Bonus beträgt beim Verkäufer-Tipp 20 % und beim Käufer-Tipp 10 % der Netto-Courtage, höchstens jedoch 10.000 € (Verkäufer-Tipp) bzw. 5.000 € (Käufer-Tipp) je Empfehlung. Bei mehreren Tippgebern gelten diese Höchstbeträge für alle Anteile zusammen. Netto-Courtage ist die Provision, die PROPVION aus dem vermittelten oder nachgewiesenen Kaufvertrag über die Immobilie tatsächlich vereinnahmt, Käufer- und Verkäuferseite zusammen und ohne Umsatzsteuer. Rechenbeispiele und der Bonus-Rechner auf propvion.de dienen der Veranschaulichung und setzen eine Netto-Courtage von 6 % des Kaufpreises voraus; maßgeblich ist allein die tatsächlich vereinnahmte Courtage. Verkäufer-Tipp und Käufer-Tipp zum selben Kaufvertrag werden unabhängig voneinander vergütet. Die Beträge sind Endbeträge; umsatzsteuerpflichtige Tippgeber erhalten sie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gegen ordnungsgemäße Rechnung.

5. Entstehung und Auszahlung

Der Anspruch entsteht beim Verkäufer-Tipp, wenn (a) PROPVION mit dem Eigentümer einen Maklervertrag schließt, (b) der Maklervertrag innerhalb von 12 Monaten nach Eingang der Empfehlung geschlossen wird und aufgrund dieses Maklervertrags ein notarieller Kaufvertrag über die Immobilie zustande kommt, den PROPVION vermittelt oder nachgewiesen hat, und (c) die Courtage von allen hierzu verpflichteten Parteien vollständig bei PROPVION eingegangen ist. Beim Käufer-Tipp entsteht der Anspruch, wenn die empfohlene Person innerhalb von 12 Monaten nach Eingang der Empfehlung eine von PROPVION vermarktete Immobilie durch notariellen Kaufvertrag erwirbt und die Courtage aus diesem Kaufvertrag von allen hierzu verpflichteten Parteien vollständig bei PROPVION eingegangen ist; ein Erwerb durch den Ehe- oder Lebenspartner der empfohlenen Person steht gleich. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach vollständigem Eingang der Courtage per Überweisung; PROPVION erstellt dazu eine schriftliche Abrechnung (Gutschrift). Geht die Courtage nur teilweise ein und bleibt der Rest trotz Fälligkeit länger als sechs Monate aus, zahlt PROPVION den Bonus anteilig im Verhältnis der eingegangenen Courtage. Wird der Kaufvertrag vor Zahlung der Courtage rückabgewickelt, entfällt der Anspruch. Muss PROPVION die Courtage ganz oder teilweise zurückzahlen, etwa nach Widerruf des Maklervertrags oder Rückabwicklung des Kaufvertrags, zahlt der Tippgeber den bereits erhaltenen Bonus im gleichen Umfang zurück; muss PROPVION zum Beispiel die Hälfte der Courtage erstatten, ist die Hälfte des Bonus zurückzuzahlen. PROPVION kann Rückforderungen mit weiteren Bonusansprüchen des Tippgebers verrechnen.

6. Mehrere Tippgeber

Wird eine Empfehlung gemeinsam gemeldet, können höchstens drei Tippgeber beteiligt sein. Der meldende Tippgeber erklärt, im Namen und mit Einverständnis der weiteren Tippgeber zu handeln und dass diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. PROPVION informiert die weiteren Tippgeber über ihre Teilnahme. Der Bonus wird zu gleichen Teilen aufgeteilt und jedem gesondert auf ein von ihm selbst benanntes Konto überwiesen; mit diesen Zahlungen ist PROPVION von der Bonuspflicht befreit. Widerspricht ein weiterer Tippgeber seiner Teilnahme, wird der Bonus unter den übrigen aufgeteilt. Melden mehrere Personen dieselbe Immobilie bzw. dieselbe Person unabhängig voneinander, steht der Bonus allein dem zuerst eingegangenen Tipp zu.

7. Gültigkeit

Eine Empfehlung bleibt 12 Monate ab Eingang wirksam. Beim Verkäufer-Tipp genügt es, dass der Maklervertrag in dieser Zeit geschlossen wird; der Kaufvertrag aus diesem Maklervertrag darf auch später zustande kommen. Beim Käufer-Tipp muss der notarielle Kaufvertrag innerhalb der 12 Monate geschlossen werden. Danach entfällt der Anspruch.

8. Ausschlüsse

Kein Bonus wird gezahlt, wenn (a) PROPVION zum Zeitpunkt des Eingangs der Empfehlung mit dem Eigentümer wegen dieser Immobilie bereits in Kontakt stand bzw. der Kaufinteressent bereits eine Anfrage an PROPVION gestellt hat, etwa über ein Immobilienportal oder die Website, oder bei PROPVION ein Suchprofil hat (PROPVION weist dies auf Nachfrage nach, etwa durch einen Auszug aus ihren Unterlagen), (b) beim Verkäufer-Tipp zu diesem Zeitpunkt ein anderer Makler mit dem Verkauf beauftragt ist, (c) es sich um ein Bauträgergeschäft handelt, also die Immobilie von einem Bauträger oder Projektentwickler verkauft wird (solche Empfehlungen sind willkommen, eine Vergütung richtet sich jedoch ausschließlich nach einer gesonderten Vereinbarung mit PROPVION), (d) es sich um eine Zwangsversteigerung handelt, (e) die Immobilie vermietet statt verkauft wird, (f) sie außerhalb der Regionen nach Ziffer 3 liegt oder (g) die Empfehlung gegen Ziffer 10 verstößt. Ein bloßes privates Inserat des Eigentümers schließt den Bonus nicht aus.

9. Prüfung, Ablehnung, Vertraulichkeit

PROPVION prüft jede Empfehlung und entscheidet frei, ob ein Maklervertrag zustande kommt. Eine Ablehnung wird innerhalb von 2 Werktagen mitgeteilt. Schließt PROPVION innerhalb der 12 Monate dennoch einen Maklervertrag über die abgelehnte Immobilie, bleibt der Anspruch nach Ziffer 5 bestehen. Abgelehnte Empfehlungen behandelt PROPVION vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Über Kaufpreis und Inhalt der Verträge mit Eigentümer und Käufer informiert PROPVION den Tippgeber nicht. Die Abrechnung nennt den Bonusbetrag; auf Verlangen bestätigt PROPVION dem Tippgeber zusätzlich die Höhe der vereinnahmten Netto-Courtage, aus der sich der Bonus berechnet.

10. Pflichten des Tippgebers

Der Tippgeber stellt nur den Kontakt her. Er führt keine Maklertätigkeiten aus, insbesondere keine Besichtigungen, Beratung, Preisverhandlungen oder Vertragsvermittlung. Er spricht keine Personen an, die er nicht persönlich kennt, und unterlässt unaufgeforderte Werbeanrufe, -nachrichten oder -E-Mails, insbesondere an Inserenten. Er gibt Daten Dritter nur mit deren Einverständnis weiter. Er nimmt für die Empfehlung keine Vergütung von Eigentümer, Käufer oder Dritten an und sagt der empfohlenen Person keine Konditionen von PROPVION zu. Verletzt der Tippgeber diese Pflichten schuldhaft, stellt er PROPVION von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei; ein Bonus entsteht in diesem Fall nicht.

11. Steuern

Der Tippgeber ist für die Versteuerung des Bonus selbst verantwortlich. PROPVION leistet keine Steuer- oder Sozialrechtsberatung.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von PROPVION. PROPVION informiert die empfohlene Person beim ersten Kontakt über die Herkunft ihrer Daten.

13. Änderungen

PROPVION kann das Programm und diese Bedingungen für die Zukunft ändern oder beenden. Für bereits eingegangene Empfehlungen gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt ihres Eingangs.

14. Schlussbestimmungen

Der Tippgeber kann seinen Bonusanspruch nur mit Zustimmung von PROPVION auf eine andere Person übertragen (abtreten). Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Datenschutz: Wir verarbeiten Ihre Angaben, die der weiteren Tippgeber und die der empfohlenen Person, um die Empfehlung zu prüfen, die empfohlene Person zu kontaktieren und den Bonus abzuwickeln (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Der empfohlenen Person und den weiteren Tippgebern teilen wir beim ersten Kontakt mit, von wem ihre Daten stammen; das Einverständnis der empfohlenen Person dokumentieren wir. WhatsApp-Updates senden wir nur mit Ihrer Einwilligung. Mehr dazu, auch zu Ihren Rechten und zur Speicherdauer, in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

FAQ zum Empfehlungsbonus

Wie hoch ist mein Bonus?

Für einen Verkäufer-Tipp erhalten Sie 20 %, für einen Käufer-Tipp 10 % der Netto-Courtage, die wir aus dem Verkauf erhalten. Höchstens 10.000 € bzw. 5.000 €. Bei üblicher Courtage sind das zum Beispiel 6.000 € bzw. 3.000 € für ein Haus zu 500.000 €. Ihren Betrag zeigt Ihnen der Bonus-Rechner.

Was passiert, wenn die Courtage niedriger ausfällt?

Dann sinkt Ihr Bonus anteilig, denn er bleibt immer 20 % bzw. 10 % unserer tatsächlichen Courtage.

Wann bekomme ich mein Geld?

Innerhalb von 7 Werktagen, sobald unsere Courtage vollständig eingegangen ist, also von allen Parteien, die Courtage zahlen, und in voller Höhe. Bleibt ein Teil der Courtage trotz Fälligkeit länger als sechs Monate aus, zahlen wir den Bonus anteilig. Sie erhalten eine Überweisung und eine schriftliche Abrechnung (Gutschrift) als Beleg. Unternehmen die Empfehlungen aussprechen, stellen uns eine Rechnung zzgl. Umsatzsteuer.

Was gilt beim Käufer-Tipp?

Die Person muss innerhalb von 12 Monaten eine von PROPVION vermarktete Immobilie kaufen. Sie darf vorher keine Anfrage bei uns gestellt haben, weder über ein Portal noch über unsere Website, und kein Suchprofil bei uns haben. Verkäufer- und Käufer-Tipp für dieselbe Immobilie werden beide vergütet.

Wir haben gemeinsam empfohlen. Wer bekommt den Bonus?

Bis zu drei Tippgeber teilen den Bonus zu gleichen Teilen, jeder erhält seinen Anteil separat. Aus 6.000 € werden bei zwei Tippgebern also je 3.000 €. Nennen Sie die weiteren Personen einfach im Formular.

Was muss ich tun und was nicht?

Sie geben uns lediglich den Tipp, und zwar zu Personen aus Ihrem Umfeld, die einer Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Besichtigungen, Beratung, Verhandlungen und Absprachen zu Konditionen übernehmen wir vollständig, ebenso jede weitere Ansprache von Interessenten oder Inserenten. Für Sie bedeutet das: keine Maklererlaubnis, keine Kosten, keine Pflichten.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren sowie Unternehmen, zum Beispiel Hausverwaltungen oder Handwerksbetriebe. Ausgenommen sind die empfohlene Person selbst und deren Partner, Mitarbeitende und freie Makler von PROPVION sowie alle, denen Gesetz, Berufsrecht oder Arbeitgeber eine Vermittlungsprämie untersagen, etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und viele Bankmitarbeitende. Kennen Sie die empfohlene Person aus Ihrer beruflichen Tätigkeit als Angestellter, sprechen Sie die Teilnahme bitte vorher mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Welche Immobilien und Regionen sind dabei?

Wohnungen, Häuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien zum Verkauf in Bonn, Köln, Düsseldorf, Wuppertal und Essen, jeweils mit Umgebung. Nicht dabei sind Vermietungen, Verpachtungen, Zwangsversteigerungen und Neubauten aus Bauträgergeschäften. Die Vergütung dafür wird individuell vereinbart. Kennen wir die Immobilie bereits oder ist schon ein anderer Makler beauftragt, ist leider kein Bonus möglich. Wir prüfen jede Empfehlung und melden uns innerhalb von 2 Werktagen.

Muss ich den Bonus versteuern?

In der Regel ja, meist als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Steuerfrei bleibt er nur, wenn diese Einkünfte im Jahr unter 256 € liegen. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte den Bonus seiner Leistungsstelle melden. Für Ihre persönliche Situation fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Was passiert mit den Daten?

Wir nutzen sie nur, um die Empfehlung zu bearbeiten und Ihren Bonus abzuwickeln. Die empfohlene Person erfährt beim ersten Kontakt, dass die Empfehlung von Ihnen kommt. Kaufpreis und Vertragsinhalte teilen wir Ihnen nicht mit, auf Wunsch aber die Höhe unserer Courtage, aus der sich Ihr Bonus berechnet. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.

* Bonus nur bei erfolgreichem Verkauf über PROPVION und nach Eingang der vollständigen Courtage: Verkäufer-Tipp 20 %, Käufer-Tipp 10 % der von PROPVION tatsächlich vereinnahmten Netto-Courtage (Käufer- und Verkäuferseite zusammen, ohne Umsatzsteuer), höchstens 10.000 € bzw. 5.000 € je Empfehlung. Beispiele und Rechner bei 6 % Netto-Courtage; bei niedrigerer Courtage verringert sich der Bonus entsprechend. Gilt für Immobilien in Bonn, Köln, Düsseldorf, Wuppertal und Essen sowie jeweils deren Umgebung; nicht für Vermietungen und Verpachtungen; für Bauträgergeschäfte gelten gesonderte Vereinbarungen. Es gelten die Teilnahmebedingungen.